Informationen für unsere Gäste zur aktuellen Situation bezüglich Coronavirus im Val Müstair.
Stand: 19. April 2021
Chars giasts, geschätzte Gäste
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen und Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Alle Massnahmen haben zum Ziel, Neuansteckungen mit dem Virus zu vermindern.
Für Fragen zu Ihrer Buchung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Gastgeber. Allgemeine Buchungsanfragen können Sie in unserem Online-Shop vornehmen.
Treffen im Familien- und Freundeskreis sind mit bis zu 10 Personen im Innenbereich, mit bis zu 15 Personen im Aussenbereich erlaubt. Es wird empfohlen, sich vor einem Treffen auf Corona testen zu lassen.
Bars und Restaurants sind geschlossen. Erlaubt sind:
Eine Übersicht über die Take-Away Angebote in unserer Region finden Sie hier.
Angebote wie Museen, Bibliotheken, die Aussen- und Innenbereiche von Freizeitbetrieben und Sportanlagen sowie Sport- und Fitnesscenter sind geöffnet.
Geschlossen sind die Innenräume von Wellness- und Freizeitbädern. Ausnahmen sind Wellnessanlagen von Hotels für Hotelgäste.
Die Geschäfte sind offen.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit Publikum wie Konzerte, Openairs oder Theater sind draussen mit bis zu 100 Personen, drinnen mit bis zu 50 Personen möglich. Drinnen gilt eine Beschränkung auf maximal ein Dritttel der Kapazität des Veranstaltungsorts, ebenso die Sitz- und Maskentragpflicht, ein Abstand von 1.5 Metern sowie ein Konsumationsverbot
Für alle weiteren Veranstaltungen ohne Publikum, wie Führungen in Museen oder in den Dörfern, Vereinsversammlungen etc. gilt eine max. Teilnehmerzahl von 15 Personen. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht.
Unter dieser Übersicht finden Sie alle Ferientipps, die Sie aktuell (4 Personen und Guide) unter Einhaltung der Schutzmassnahmen in unserer Region erleben können.
In der Schweiz gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben und belebten Fussgängerbereichen eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren. Darunter fallen Geschäfte, Poststellen, Museen, Theater, Verwaltungsgebäude, Kirchen, Kinos, Bahnhöfe, Bibliotheken, Hotels und Gastronomiebetriebe. In Restaurants und Bars dürfen Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen. Die Maskentragpflicht gilt auch im öffentlichen Verkehr und Bergbahnen. Wichtig bleibt die Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 Meter und der Hygiene-Regeln, um Neuansteckungen durch das Coronavirus zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass an folgenden Orten im Val Müstair eine Maskenpflicht herrscht: öffentliche Parkplätze Buffalora, Süsom Givè, Tschierv, Lü sowie Loipeneinstiege Fuldera Daint, ehemaliges Gemeindehaus Fuldera und Furom. Details entnehmen Sie dem Schutzkonzept der Gemeinde.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Test-Möglichkeiten finden Sie hier. Auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit können Sie zudem einen Corona-Check machen, der Ihnen hilft einzuschätzen, ob ein Test sinnvoll ist.
Für Länder und Regionen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit), welche eine signifikant höhere Zahl an Neuansteckungen im Vergleich zur Schweiz aufweisen, gilt eine Reisequarantäne bei der Einreise in die Schweiz, für weitere Informtionen verweisen wir Sie auf die Website des Bundesamts für Gesundheit.
Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich Abstand halten und Hygiene gelten weiterhin.
Die Betriebe verfügen über ein Schutzkonzept mit konkreten Massnahmen, um die Gäste und Mitarbeitenden zu schützen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Dies wird mit dem neuen Clean-&-Safe-Label der Schweizer Tourismus-Organisationen kommuniziert.
Auch wir nehmen mit dem Schutzkonzept (PDF) der Gäste-Information beim Clean & Safe-Label teil.
Wir freuen uns, Sie in der Ferienregion Val Müstair begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen bereits heute unvergesslich schöne Ferien.
Ihr Team der Ferienregion Val Müstair