Informationen für unsere Gäste zur aktuellen Situation bezüglich Coronavirus im Val Müstair.
Stand: 13. Januar 2021
Chars giasts, geschätzte Gäste
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen und Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Alle Massnahmen haben zum Ziel, Neuansteckungen mit dem Virus zu vermindern und gelten schweizweit bis 28. Februar 2021.
Für Fragen zu Ihrer Buchung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Gastgeber. Allgemeine Buchungsanfragen können Sie in unserem Online-Shop vornehmen.
Treffen sind im privaten und öffentlichen Rahmen für bis zu 5 Personen erlaubt.
Wir freuen uns, Sie auch in diesem Winter im Wintersportgebiet Minschuns begrüssen zu dürfen. Die Bergbahnen sind in die Wintersaison gestartet.
Bitte beachten Sie, dass der Verkauf von Tageskarten limitiert ist. Details erteilen die Bergbahnen.
Angelehnt an die Vorschriften im öffentlichen Verkehr besteht im Anstehbereich sowie auf den Transportanlagen (Gondeln, Sessel- und Skilifte) eine Maskentragepflicht. Zudem gilt im Anstehbereich das Einhalten eines Mindesabstands von 1.5 m.
Es wird einen Kiosk mit einem Take-Away im Skigebiet haben. Die Konsumation in den Skigebieten ist auf Sitzplätzen in Aussenbereichen möglich. Pro Tisch dürfen maximal 4 Personen sitzen, zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von 1.5 m vorgeschrieben. Die Picknick-Räume sind geschlossen. Die Toiletten sind geöffnet.
Zum Schutzkonzept des Wintersportgebiets Minschuns.
Hier geht es zu weiteren Fragen und Antworten zu den Skigebieten für diesen Winter.
Bars und Restaurants sind geschlossen. Weiterhin erlaubt sind:
Eine Übersicht über die Take-Away Angebote in unserer Region finden Sie hier.
Eine Übersicht über unsere Wintererlebnisse und Tipps für Ihre Ferien bei uns, finden Sie hier.
Freizeit- und Unterhaltungsanlagen wie Museen, Bäder, Sport- und Fitnesscenter sind geschlossen. Ausnahmen sind:
Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Autogaragen, Tankstellen, Bau- und Gartenfachläden und Blumenläden sind offen.
Für Gäste-Informationen, Bahnhof-Schalter, Poststellen, Banken und Coiffeursalon gilt eine Sperrstunde von 19.00 – 06.00 Uhr, an Sonntagen sind sie geschlossen. Ausgenommen sind:
Der Verleih von Mietmaterial (Sportausrüstung) ist auch an Sonn- und Feiertagen möglich.
Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs sind ab Montag, 18. Januar bis 28. Februar 2021 geschlossen.
Die Durchführung von Veranstaltungen ist verboten. Ausgenommen sind:
Unter dieser Übersicht finden Sie alle Ferientipps, die Sie aktuell (4 Personen und Guide) unter Einhaltung der Schutzmassnahmen in unserer Region erleben können.
In der Schweiz gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben und belebten Fussgängerbereichen eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren. Darunter fallen Geschäfte, Poststellen, Museen, Theater, Verwaltungsgebäude, Kirchen, Kinos, Bahnhöfe, Bibliotheken, Hotels und Gastronomiebetriebe. In Restaurants und Bars dürfen Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen. Die Maskentragpflicht gilt auch im öffentlichen Verkehr und Bergbahnen. Wichtig bleibt die Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 Meter und der Hygiene-Regeln, um Neuansteckungen durch das Coronavirus zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass an folgenden Orten im Val Müstair eine Maskenpflicht herrscht: öffentliche Parkplätze Buffalora, Süsom Givè, Tschierv, Lü sowie Loipeneinstiege Fuldera Daint, ehemaliges Gemeindehaus Fuldera und Furom. Details entnehmen Sie dem Schutzkonzept der Gemeinde.
Bei Symptomen können Sie sich im Center da Sandà Val Müstair unter Voranmeldung testen lassen (081 851 61 00). Auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit können Sie zudem einen Corona-Check machen, der Ihnen hilft einzuschätzen, ob ein Test sinnvoll ist. https://bag-coronavirus.ch/check/
Beachten Sie bitte allfällige Restriktionen in Ihrem Herkunftsland für Ihre Heimreise aus der Schweiz. Für Länder und Regionen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit), welche eine signifikant höhere Zahl an Neuansteckungen im Vergleich zur Schweiz aufweisen, gilt eine 10-tägige Reisequarantäne bei der Einreise in die Schweiz.
Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich Abstand halten und Hygiene gelten weiterhin.
Die Betriebe verfügen über ein Schutzkonzept mit konkreten Massnahmen, um die Gäste und Mitarbeitenden zu schützen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Dies wird mit dem neuen Clean-&-Safe-Label der Schweizer Tourismus-Organisationen kommuniziert.
Auch wir nehmen mit dem Schutzkonzept (PDF) der Gäste-Information beim Clean & Safe-Label teil.
Wir freuen uns, Sie in der Ferienregion Val Müstair begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen bereits heute unvergesslich schöne Ferien.
Ihr Team der Ferienregion Val Müstair